Kindertagespflege wird bezuschusst wie Kita Plätze
Das Jugendamt bezuschusst die Kindertagespflege (bei einem besonderen Förderbedarf bzw. Betreuungsbedarf des Kindes auch bis 14 Jahren); (§ 24 SGB VIII) . Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim Jugendamt der Stadt Erftstadt. Zuständig ist u.a. Frau Ellerich. (Tel: 02235/409235)
Sie zahlen also nur, wie das auch im Kindergarten der Fall ist, einen einkommensabhängigen monatlichen Beitrag an die Stadt. Auch darüber kann Ihnen das Jugendamt Auskunft erteilen.
Je nach Alter des Kindes fallen Verpflegungskosten an. Gerne kläre ich weitere Fragen diesbezüglich bei einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.
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